AGB NIOS AG

Stand 01.03.2025

1. Allgemeines; Geltungsbereich

  1. Die NIOS AG (nachfolgend: NIOS) bietet moderne Cloud-Infrastrukturen und IT-Lösungen an. Sie vertreibt in diesem Zusammenhang Hard- (z.B. Computer und Zubehör usw.) und Software (z.B. Computerprogramme), nachfolgend zusammen als «Produkte» bezeichnet, und erbringt dazugehörige Dienstleistungen (z.B. Installation, Wartung, Fehlerbehebung, Beratung usw.).
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für den Vertrieb von Produkten und den dazugehörigen Dienstleistungen. Sie regeln die Rechte und Pflichten von NIOS und ihren Vertragspartnern (nachfolgend: Kunden).
  3. AGB des Kunden gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. In diesem Fall gehen die vorliegenden AGB denjenigen des Kunden bei Widersprüchen in jedem Fall vor.
  4. Besteht zwischen dem Kunden und der NIOS zum Zeitpunkt der Übernahme dieser AGB bereits ein (Rahmen-)Vertragsverhältnis oder wird zu einem späteren Zeitpunkt ein solches abgeschlossen, gilt – in ausdrücklicher Abweichung von Ziff. 9.1 des Rahmenvertrags SLA – Folgendes:
    1. Das (Rahmen-)Vertragsverhältnis besteht unverändert (weiter).
    2. Diese AGB gelten ausschliesslich für das jeweilige (Einzel-)Geschäft, für welches sie einbezogen worden sind.
    3. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Bestimmungen des (Rahmen-)Vertragsverhältnisses in Bezug auf das fragliche (Einzel-)Geschäft (vorstehend Ziff. 4.2) sind die Bestimmungen dieser AGB vorrangig.
  5. Abweichungen und Nebenabreden zu diesen AGB, einschliesslich der Abänderung dieser Bestimmung, sind nur gültig, wenn sie in Textform vereinbart sind.

2. Zustandekommen des Vertrags

  1. Offerten von NIOS sind in jedem Fall freibleibend. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunden Kataloge, Preislisten, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen werden. Mit einer Offerte wird der Kunde eingeladen, eine Bestellung aufzugeben.
  2. Bestellungen des Kunden sind unabhängig von der Form (schriftlich, elektronisch usw.) verbindlich. Der Vertrag mit NIOS kommt erst zustande, wenn NIOS die Bestellung des Kunden explizit akzeptiert (nachfolgend: Auftragsbestätigung), spätestens aber mit deren Ausführung.
  3. Der Kunde hat Fehler oder sonstige Abweichenden der Auftragsbestätigung von der Bestellung unverzüglich, spätestens innerhalb von 2h nach Erhalt der Auftragsbestätigung, in Textform anzuzeigen. Andernfalls gilt die Auftragsbestätigung als genehmigt.

3. Lieferung; Nutzen und Gefahr

  1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich so vereinbart worden ist.
  2. Lieferverzögerungen berechtigen weder zur Annahmeverweigerung noch zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatz.
  3. Teillieferungen sind zulässig und berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung.
  4. Erfüllungsort der Leistung von NIOS ist der Ort, wo die Produkte zur Auslieferung aufgegeben (z.B. dem Transporteur übergeben) oder dem Kunden zur Abholung bereitgestellt werden. Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über.
  5. Kommt der Kunde mit der Annahme bzw. Abholung der Ware in Verzug, kann NIOS die Produkte entweder auf Gefahr und Kosten des Kunden an einem Lagerort freier Wahl hinterlegen oder vom Vertrag zurücktreten.

4. Preise

  1. Soweit nicht ausdrücklich gegenteilig geregelt, verstehen sich die Preise exklusive MWST, Auslagen (z.B. Versandkosten), Dienstleistungen jedweder Art (z.B. Montage, Installation, Support, Entsorgung usw.) sowie Updates. Solche Leistungen werden wie folgt verrechnet:
    1. Zeithonorar CHF 210.–/h;
    2. Fotokopien CHF 0.20 / Kopie;
    3. Bahn 1. Klasse;
    4. Auto CHF 0.70 / km;
    5. Versandkosten: Bei Bestellungen unter einem Bestellwert von CHF 1’500.00 (exkl. MWST) wird eine Pauschale von CHF 10.00 verrechnet; bei Bestellungen über einem Bestellwert von CHF 1’500.00 (exkl. MWST) werden die effektiven Kosten verrechnet;
    6. übrige Auslagen nach effektiven Kosten.
  2. Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Zuliefererpreise in aussergewöhnlicher, nicht vorhersehbarer Weise oder treten sonstige aussergewöhnliche, nicht vorhersehbare Umstände ein, die Einfluss auf die Preise von NIOS haben, so hat NIOS das Recht, den Vertrag mit dem Kunden wahlweise entweder einseitig anzupassen (insbesondere z.B. den Preis im Umfang der eingetretenen Kostensteigerung zu erhöhen) oder rückwirkend entschädigungslos aufzulösen.

5. Zahlung

  1. Rechnungen von NIOS sind ohne abweichende Vereinbarung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen (Verfalltag i.S.v. Art. 102 Abs. 2 OR).
  2. Das Eigentum an Produkten bleibt bis zur vollständigen Zahlung bei NIOS (Eigentumsvorbehalt). NIOS ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt jederzeit im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Eigentumsvorbehalt ist gleichzeitig Rücktrittsvorbehalt i.S.v. Art. 214 Abs. 3 OR.
  3. Allfällige Rechte des Kunden aus Vertrag oder Gesetz (z.B. Gewährleistungsrechte) berechtigen in keinem Fall zum Rückbehalt fälliger Zahlungen. Der Kunde ist zudem nicht berechtigt, seine Zahlungspflichten mit allfälligen Gegenforderungen zu verrechnen.
  4. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, bewirkt dies automatisch die sofortige Fälligkeit sämtlicher weiterer Forderungen von NIOS gegenüber dem säumigen Kunden, unabhängig vom Rechtsgrund dieser Forderungen. NIOS ist in diesem Fall zudem berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen zu verweigern, bis sämtliche Ausstände getilgt sind. Im Übrigen gelten für den Zahlungsverzug die Bestimmungen des OR (insb. Art. 102 ff. und Art. 214 OR).

6. Sachgewährleistung und Haftung

  1. Die Sachgewährleistung richtet sich ausschliesslich nach einer allfälligen Herstellergarantie und besteht diesfalls ausschliesslich direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller. NIOS selbst übernimmt keinerlei Sachgewähr. Dieser Gewährleistungsausschluss erfasst auch allfällige mit den Gewährleistungsrechten konkurrierende Rechte (z.B. Willensmängel).
  2. Aufwände von NIOS im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Garantiefalls aufgrund einer allfälligen Herstellergarantie werden nach Massgabe von Ziff. 14 dem Kunden verrechnet. Der Kunde hat allerdings keinen Anspruch darauf, dass NIOS die Abwicklung eines Garantiefalls gegenüber dem Hersteller übernimmt oder dabei Unterstützung leistet.
  3. Die Haftung von NIOS aus anderen Titeln (z.B. positive Vertragsverletzung, Nebenpflichtverletzung, ausservertragliche Haftung nach Art. 41 OR usw.) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

7. Software und Lizenzen

  1. Durch den Kauf von Software erhält der Kunde das nicht exklusive Recht, die Software zeitlich beschränkt oder unbeschränkt zu nutzen (Lizenz). Eine Übertragung von immateriellen Rechten (z.B. Urheber- oder Markenrechten) auf den Kunden findet in keinem Fall statt.
  2. Die Lizenz erlaubt dem Kunden den vertragsgemässen Gebrauch der Software. Massgebend dafür ist die Lizenzvereinbarung mit der jeweiligen Urheberin (z.B. Microsoft; vgl. z.B. https://www.microsoft.com/licensing/docs/customeragreement). Der Kunde ist sich bewusst, dass er die Lizenzvereinbarung akzeptieren muss, um die Software nutzen zu können. Er ermächtigt aus diesem Grund NIOS hiermit ausdrücklich dafür, eine allfällige Lizenzvereinbarung in seinem Namen mit der Urheberin abzuschliessen.
  3. Mangels abweichender Vereinbarung in der Lizenzvereinbarung darf der Kunde Software weder vervielfältigen, dekompilieren oder sonst in irgendeiner Weise bearbeiten (auch nicht z.B. zur Fehlerberichtigung). Er darf die Software sodann weder Dritten weitergeben noch Unterlizenzen erteilen. Verstösst der Kunde gegen diese Bestimmung, kann die Lizenz (namentlich ohne Vorankündigung) entzogen werden. Die Pflichten des Kunden aus dem Grundvertrag (namentlich die Pflicht zur Zahlung) bleiben davon unberührt.

8. Schlussbestimmungen

  1. Für die Bearbeitung der Personendaten gilt die auf der Internetseite von NIOS abrufbare Datenschutzerklärung (https://nios.ch/datenschutz/).
  2. Anwendbar ist Schweizer Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts [CISG]). Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von NIOS.

 

Stand: 01. März 2025